Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen

Meine angebotenen Leistungen können über private Krankenversicherungen, Beihilfestellen, sowie private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Da die Bestimmungen für die Kostenübernahme ganz unterschiedlich geregelt sind, empfiehlt es sich vor Behandlungsbeginn Kontakt mit den entsprechenden Stellen aufzunehmen und zu klären in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Da Patienten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung meist mehrere Monate auf einen Therapieplatz warten müssen, können auch Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen freie Psychotherapieplätze bei Privat-Praxen nutzen. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis werden bei entsprechender Indikation und Notwendigkeit auch von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, da jeder Patient gemäß §13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V seiner Krankenkasse gegenüber den Anspruch hat, zeitnah und fachgerecht psychotherapeutisch behandelt zu werden. Wenn Sie mehr zu den Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung erfahren möchten, sprechen Sie mich bitte an.

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit eine Psychotherapie oder persönliche Beratung selbst zu zahlen. Die zu erwartenden Kosten, welche sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten richten, werde ich vorab mit Ihnen besprechen. Kosten für einen Psychotherapeuten sind steuerlich absetzbar.

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